Werden die Kosten für das Exoskelett übernommen?
Das ReWalk Personal Exoskelett ist ein anerkanntes Hilfsmittel mit der Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001. Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, ist es erstattungsfähig. Die Firma Lifeward, der Hersteller dieses Exoskeletts, übernimmt die Antragstellung beim Kostenträger für Sie und reicht ihn entsprechend ein.